Fördermittel für barrierefreie Bäder
Nutzen Sie staatliche Förderung für Ihre Badsanierung
Wenn Sie eine Badsanierung planen und dabei Wert auf Barrierefreiheit legen, können Sie verschiedene Fördermittel von KfW, Kranken- und Pflegekasse und aus länderspezifischen Förderprogrammen beantragen. Wir von Schlossmacher GmbH aus Grevenbroich helfen Ihnen bei der Beantragung der Fördermittel.
Wir beraten Sie individuell
Die Fördermöglichkeiten für eine Badsanierung sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Als Handwerksbetrieb aus Grevenbroich wissen wir, welche Möglichkeiten für eine Förderung Sie in unserem Bundesland haben. Daher helfen wir Ihnen nicht nur bei der Beantragung einer Förderung durch KfW, Kranken- und Pflegekasse, sondern auch bei den länderspezifischen Förderprogrammen.
Es gibt verschiedene Voraussetzungen für eine Förderung. Je nachdem, welche Voraussetzungen Sie erfüllen, können Sie bei der KfW Fördermittel von 10–12,5 % (maximal 5.000–6.250 €) beantragen. Diese Fördermittel stehen nur Privatleuten zur Verfügung, die ein Bad in ihrer bewohnten Eigentumswohnung oder im Eigenheim mit maximal zwei Wohneinheiten sanieren möchten. Bäder in Ferienwohnungen sind nicht förderfähig. Wichtig: Die Förderung muss vor Beginn der Sanierungsarbeiten beantragt werden und die Sanierung muss durch einen Fachhandwerker wie Schlossmacher GmbH durchgeführt werden.
Die Mindestanforderungen für Ihre Förderung
Raumänderungen
Mindestgröße Bad
1,80 m x 2,20 m
Bewegungsfreiheit
Platz vor und zwischen Sanitärobjekten für z. B. Rollstuhlnutzung
Türen
nach außen zu öffnen oder Schiebetür. Muss von außen entriegelbar sein
Dusche/Badewanne
Dusche
bodengleich oder max. 20 mm Erhöhung
Bodenbelag
rutschfest oder rutschhemmend
Badewanne
max. Höhe 0,5 m oder mit Tür, Liftsystem o. Ä.
WC
Waschbecken
min. 0,48 m tief, Kniefreiheit zur Nutzung im Sitzen
WC
Sitzhöhe nach Bedarf oder flexibel einstellbar
Bei allen Maßnahmen sollte die Möglichkeit zur späteren Nachrüstung gegeben sein.
Wir beraten Sie gerne zu einer Sanierung und helfen Ihnen, Fördermittel zu beantragen. Vereinbaren Sie einfach einen ersten, unverbindlichen Beratungstermin – wir freuen uns auf Sie!
Typische Ausstattungsmerkmale des barrierereduzierten Bades
- Schwellenlose Türen die nach außen öffnen oder Schiebetüren mit ausreichender Einstiegsbreite
- Rutschhemmende Fliesen
- Waschtisch flach und unterfahrbar, Höhe nach individuellem Bedarf montierbar
- Halte-, Stütz- und Klappgriffe, benutzerfreundliche Bedienhebel an den Armaturen
- Behindertengerechte Dusche: schwellenlos mit Duschhocker oder Klappsitz
- Kontrastreiche Gestaltung in Material und Farbe bei nachlassender Sehkraft
- Erhöht angebrachtes behindertengerechtes WC
- Niedrig angebrachte Spiegel und blendfreie, helle Beleuchtung für bessere Sicht
- Seniorenbadewanne mit Tür oder Sitzwanne